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ai: Jahresbericht Sudan 2002


LH 588 - Hörbildpräsentation
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Diskussionsveranstaltung "Abu Ghraib lässt grüßen"
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Neuer Prozess gegen BGS-Beamte nach Tod von Ageeb
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„Fahrlässige Tötung durch Unterlassen“
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Tod bei Abschiebung
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Kampagne gegen Abschiebungen Abschiebehaft und Abschiebelager
Dritter Todestag des bei einer Abschiebung ums Leben gekommenen Sudanesen Aamir Ageeb
Fesselungen bei Abschiebungen
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Rechtsmedizinisches Institut Uni München: Obduktionsbericht
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Der Fall Aamir Ageeb
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Zur ewigen Ruhe gefesselt
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Hilfsmittel zur Durchführung von Abschiebungen unter Zwang
Online-Demonstration
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Redebeitrag im Namen der Studentlnnenschaft der KSFH München zum 1. Todestag
Gedenken an Aamir Ageeb am 28.5.2000 in München
Rede zur Gedenkveranstaltung am 28.5.2000 in München
Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
DeportationClass Stop!
Staub-Bernasconi: Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Interreligiöse Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Rückführungen auf dem Luftweg
Zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Erklärung des Fachbereichsrats zum Tod von Aamir Ageeb
Abschiebung: Klare Verantwortung herstellen
Rede bei der Demonstration in Hamburg
Wir trauern um Aamir Ageeb!!!
Wir trauern um Aamir Mohamed Ageeb!
Der Abschiebetod von Aamir Ageeb hätte vermieden werden können
Resolution der StudentInnen der KSFH München

ai: Jahresbericht Sudan 2002

amnesty international

Jahresbericht 2002

SUDAN


Amtliche Bezeichnung: Republik Sudan
Staats- und Regierungschef: Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Hauptstadt: Khartum
Einwohner: 31,8 Millionen
Amtssprache: Arabisch
Todesstrafe: nicht abgeschafft

Auch im Berichtsjahr fielen dem seit 18 Jahren andauernden Konflikt zwischen der Regierung und den mit ihr verbündeten Kräften auf der einen und der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (Sudan People's Liberation Army – SPLA) auf der anderen Seite unbewaffnete Zivilisten zum Opfer, oft durch wahllose Bombardierung oder gezielte Angriffe der Regierungstruppen und der mit ihnen verbündeten Milizen. In einem Klima der Straflosigkeit begingen in den umkämpften Gebieten alle Konfliktparteien Menschenrechtsverstöße wie willkürliche und summarische Hinrichtungen, Folterungen, Entführungen, sexuelle Gewalt gegen Frauen und Zwangsrekrutierungen von Kindern. Zehntausende von Menschen wurden aus ihren Wohnorten vertrieben und waren vom Hungertod bedroht, da der Nachschub an Hilfsgütern angesichts der unsicheren Lage ins Stocken geriet. Aus den von den Regierungstruppen kontrollierten Gebieten gab es Berichte über die Folterung von Häftlingen durch Angehörige der Sicherheitskräfte sowie über Todesfälle infolge exzessiver Gewaltanwendung gegen Demonstranten. Oppositionelle wurden willkürlich festgenommen und für lange Zeiträume ohne Anklageerhebung in Haft gehalten, Rechtsanwälte, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten schikaniert und eingeschüchtert. Die Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie des Rechts auf freie Meinungsäußerung bestanden unvermindert fort. Im Jahr 2001 wurden Berichten zufolge 26 Todesurteile verhängt und mindestens drei Hinrichtungen durchgeführt.

Hintergrundinformationen

Triebkraft des Bürgerkriegs war weiterhin das Streben nach der Kontrolle über die Ölfelder in den Provinzen Oberer Nil und Südlicher Blauer Nil. Die SPLA griff die mit Unterstützung der Regierung installierten Förderanlagen an, während die Regierungstruppen ihre Luftangriffe intensivierten und die mit der Regierung verbündeten Milizen gegen die Zivilbevölkerung vorgingen – offensichtlich mit dem Ziel, sie aus den potenziellen Ölfördergebieten zu vertreiben. Regierung wie SPLA unterstützten weiterhin die Milizen des Nomadenvolks der Nuer unter anderem mit Waffen. Dies führte nicht nur zu einem Anstieg der Kämpfe zwischen den verschiedenen Gruppierungen, sondern auch der ethnischen Spannungen und der Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Als im Mai mehrere Kommandanten der Demokratischen Volksfront des Sudan / Verteidigungskräfte (Sudan People's Democratic Front / Defence Force) eine Vereinbarung mit der SPLA unterzeichneten, kam es zur Spaltung dieser wichtigsten bewaffneten Gruppierung der Nuer.

Auf der internationalen Bühne traf der Sudan wieder auf mehr Akzeptanz. Die Europäische Union setzte ihren Dialog mit der sudanesischen Regierung fort, und im Mai wurde der Sudan in die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen gewählt. Die Regierung verurteilte die Anschläge vom 11. September in den USA und ließ Berichten zufolge auf Wunsch der US-Behörden Verdächtige im Sudan verhaften. Am 28. September hob der UN-Sicherheitsrat die Sanktionen gegen den Sudan auf. Die US-Regierung legte zwar bei dieser Abstimmung kein Veto ein, verlängerte aber die 1989 verhängten bilateralen Sanktionen um ein weiteres Jahr und ergriff erneut Maßnahmen, um die Bürgerkriegsparteien an den Verhandlungstisch zu bringen.

Wahllose Bombenangriffe gegen die Zivilbevölkerung

Aus den Provinzen Oberer Nil, Südlicher Blauer Nil, Bahr el-Ghazal, Süd-Kordofan und aus der Äquatorprovinz wurde von mehr als 100 Luftangriffen berichtet, denen Zivilisten zum Opfer fielen. Der Abwurf der Bomben erfolgte von Hand aus Kampfhubschraubern oder aus dem Heck von in großer Höhe fliegenden Flugzeugen. Ein Bemühen, zwischen militärischen und zivilen Zielen zu unterscheiden, war nicht erkennbar. So wurden Wohnhäuser und Gesundheitszentren zerstört und Hilfsmaßnahmen behindert.

Im Januar und Februar wurden die von der SPLA kontrollierten Gebiete in der Provinz Südlicher Blauer Nil bombardiert. Beim Abwurf von vier Bomben auf Kurmuk am 11. Januar wurden drei Zivilisten getötet und ein Krankenhaus beschädigt, und Mitarbeiter einer humanitären Hilfsorganisation mussten vorübergehend evakuiert werden. In Yabus forderte am gleichen Tag der Abwurf von zwölf Bomben drei Todesopfer unter der Zivilbevölkerung, außerdem wurde ein für ein Frauenprojekt bestimmtes Gebäude beschädigt.

Beim Abwurf von sechs Bomben auf Malual Kon am 26. November wurden Berichten zufolge zwei Zivilisten getötet. Drei Bomben, die östlich von Malval Kon zwischen Malhualbai und Madhol niedergingen, forderten zwei weitere zivile Todesopfer.

Ungesetzliche Tötung von Zivilisten

Regierungstruppen wie Einheiten der bewaffneten Opposition waren für die ungesetzliche Tötung von Zivilisten verantwortlich.

Im Januar fielen Berichten zufolge regierungstreue Einheiten in vier Dörfer in der Nähe von Guelguk in der Provinz Südlicher Blauer Nil ein, um deren Einwohner zu vertreiben und die Errichtung von Ölförderanlagen zu ermöglichen. Dabei sollen in Dhowanyawa mindestens elf und in Tenykak weitere zwölf Zivilisten ums Leben gekommen sein. Die Opfer waren Dorfbewohner, die zu fliehen versuchten und von den Angreifern verfolgt und erschossen wurden, darunter auch sechs alte Menschen und sieben Kinder.

Bei einer groß angelegten Offensive gegen die von der SPLA kontrollierten Gebiete in den Nuba-Bergen im Mai gingen die Regierungsstreitkräfte Berichten zufolge aus der Luft und mit Bodentruppen gegen zivile Ansiedlungen vor. Dabei sollen in drei Dörfern in der Nähe von Heiban Zivilisten getötet, Wohnhäuser und Scheunen geplündert und niedergebrannt worden und in Karda zwei alte Menschen in ihrem von Soldaten in Brand gesteckten Haus ums Leben gekommen sein.

Im November wurde der Richter Mulana Agustinho al Nur Shamila in seinem Haus in Kumo getötet, Berichten zufolge von Angehörigen der paramilitärischen Volksverteidigungskräfte (Popular Defence Forces – PDF).

Vertreibungen

Zehntausende von Menschen wurden durch Operationen der Regierungstruppen beziehungsweise von Rebelleneinheiten in den Provinzen Oberer Nil und Bahr el-Ghazal sowie durch Offensiven der Regierungstruppen in den Nuba-Bergen und in der Provinz Südlicher Blauer Nil zur Flucht gezwungen. Wegen der bewaffneten Auseinandersetzungen und weil die Regierung keine Hilfsflüge in umkämpfte Gebiete zuließ, waren sie jedoch für Hilfsorganisationen unerreichbar.

In den umkämpften ölreichen Gebieten der Provinzen Oberer Nil und Südlicher Blauer Nil flüchteten Zehntausende Menschen vor den Angriffen der Regierungskräfte und Rebelleneinheiten. Nachdem ihre Angehörigen getötet oder verwundet, ihre Häuser zerstört, die Ernte vernichtet und das Vieh getötet oder gestohlen worden war, konnten sich viele von ihnen nicht mehr selbst versorgen.

Im Mai und im Juni wurden nach Schätzungen der Vereinten Nationen durch Angriffe der SPLA auf die von den Regierungstruppen kontrollierten Städte Raga und Deim Zubeir in der Provinz Bahr el-Ghazal bis zu 50 000 Menschen aus ihren Wohnorten vertrieben. Viele flohen in die Provinz Süd-Darfur, die unter einer großen Dürre litt. Andere blieben ungeachtet der Gefahr von Angriffen durch Bodentruppen und aus der Luft in der Nähe ihres Wohnortes. Im Oktober bombardierte die Luftwaffe im Rahmen einer Gegenoffensive das Dorf Mangayath, verhinderte auf diese Weise die Versorgung der 20 000 Menschen, die dort Zuflucht gesucht hatten, mit Hilfsgütern und zwang die Hälfte von ihnen erneut zur Flucht.

Übergriffe gegen Frauen und Kinder

Berichten zufolge waren alle Konfliktparteien für die Entführung und Vergewaltigung von Frauen und Kindern sowie für die Zwangsrekrutierung männlicher Jugendlicher verantwortlich.

Zwischen April und Juni sollen Frauen und Mädchen, die in der Provinz Oberer Nil zu Fuß auf der Landstraße unterwegs waren, von Soldaten entführt und von mehreren gemeinsam vergewaltigt worden sein. Die Atmosphäre der Angst und fehlende Strafverfolgungsmechanismen sorgten dafür, dass Vergewaltigungen in der Regel nicht angezeigt wurden. Die PDF und die mit der Regierung verbündeten Muraheleen -Milizen, die sich aus Angehörigen der Volksgruppe der Baggara zusammensetzten, hielten Berichten zufolge Frauen und Kinder, die sie bei Razzien gefangen genommen hatten, unter sklavereiähnlichen Bedingungen fest und zwangen sie zur Haus- und Feldarbeit. Obwohl die Regierung 1999 einen Untersuchungsausschuss zum Thema Entführung und Tötung von Frauen und Kindern mit dem Auftrag eingerichtet hatte, Entführte ausfindig zu machen und zu ihren Familien zurückzubringen, war der Verbleib Tausender von Frauen und Kindern, die im Verlauf des mittlerweile 18 Jahre währenden Konflikts verschleppt worden sind, nach wie vor ungeklärt. Auch gegen die SPLA und ihre Verbündeten wurde der Vorwurf der Entführung und Vergewaltigung von Frauen und Mädchen erhoben.

Die Entführung einer kenianischen Mitarbeiterin einer Hilfsorganisation durch PDF-Truppen in der Nähe von Niamlel (Provinz Bahr el-Ghazal) im November lenkte die öffentliche Aufmerksamkeit auf die vielen Entführungen entlang der Bahnlinie von Babanusa nach Wau, für die die PDF und die Muraheleen-Milizen verantwortlich waren. Die entführte Kenianerin wurde nach zwei Wochen wieder freigelassen.

Die Rechte von Frauen

Im Januar erklärte Präsident al-Bashir Berichten zufolge, sein Land werde das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau nicht unterzeichnen, weil es den sudanesischen Familienwerten widerspreche. Im selben Monat nahm die Regierung per Erlass ein Verbot körperlich anstrengender Arbeiten für Frauen ins Arbeitsrecht auf. Einen Erlass aus dem Jahr 2000, mit dem Frauen untersagt worden war, an öffentlichen Plätzen in Khartum zu arbeiten, hatte das Berufungsgericht außer Kraft gesetzt. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Erlasses war Ende 2001 noch nicht ergangen.

In der Provinz Khartum schikanierte und misshandelte die Polizei auch im Verlauf des Berichtsjahres Frauen, um das Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung durchzusetzen, das für Frauen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Verhaltensvorschriften und eine Kleiderordnung vorsah. Für Verstöße gegen die Bestimmungen des Gesetzes drohten Prügel- und Haftstrafen, die in Schnellverfahren verhängt wurden.

Folter und grausame Bestrafung

Vermeintliche Oppositionelle wurden von den Sicherheitskräften gefoltert.

Sebit Hassan Ramada wurde nach seiner Verhaftung im Juli in Rodom (Süd-Darfur) ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und Berichten zufolge über zwei Wochen lang täglich mit Schlägen misshandelt. Dem am gleichen Ort und im gleichen Monat verhafteten Haggar Sesingere sollen während seiner sechswöchigen Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gleichfalls wiederholt Schläge verabreicht worden sein. Außerdem riss man ihm die Fingernägel aus.

Die sudanesischen Gerichte verhängten nach unfairen summarischen Verfahren harte Strafen.

Am 25. und 27. Januar wurde im Kober-Gefängnis in Khartum fünf Männern, die man des bewaffneten Raubüberfalls für schuldig befunden hatte, die rechte Hand und das linke Bein amputiert. Bei weiteren 19 ebenfalls zur so genannten »Kreuz-Amputation« verurteilten Männern war diese Strafe bis zum Ende des Berichtsjahres noch nicht vollstreckt worden.

Im April wurden in Khartum 56 Christen, darunter sechs Frauen und drei Kinder, wegen Störung der öffentlichen Ordnung mit je 15 bis 20 Peitschenhieben bestraft. Ihre Festnahme war während einer Versammlung in einer Kirche erfolgt, die die Polizei unter Einsatz von Tränengas und scharfer Munition aufzulösen versuchte. Das Urteil gegen sie erging in einem summarischen Verfahren, in dem sie keinen Rechtsbeistand erhielten.

Todesstrafe

In Darfur wurden im Dezember drei Männer hingerichtet und 26 Todesurteile verhängt.

So verurteilte ein Gericht, das nach islamischem Recht verhandelte, die Nicht-Moslemin Abok Alfa Akok wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigen. Der Prozess verstieß gegen die internationalen Standards für ein faires Verfahren. Gegen das Urteil wurde Berufung angekündigt.

Exzessive Gewaltanwendung

Polizei und Sicherheitsdienste setzten bei Verhaftungen sowie zur Auflösung öffentlicher Versammlungen und Demonstrationen Schlagstöcke, Tränengas und scharfe Munition ein, wodurch immer wieder Menschen verletzt oder getötet wurden.

Von einer Untersuchung des tödlichen Schusswaffengebrauchs durch bewaffnete Polizisten und Angehörige von Sicherheitsdiensten an der Al-Gezira-Universität in Medani ist nichts bekannt. Im August waren dort die beiden Studenten Mutasim Mohamed El Hassan und Yahia El Hussain von bewaffneten Polizisten erschossen und 16 weitere verletzt worden, als es nach gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Studenten unterschiedlicher politischer Ausrichtung zu Zusammenstößen mit der Polizei kam.

Am 24. Mai wurde das Mitglied der Nationalen Volkskongresspartei (Popular National Congress – PNC) , Ali Ahmed al Bashir, in der Nähe seines Hauses von Sicherheitsbeamten erschossen. Nach einem öffentlichen Aufschrei ordnete die Regierung eine Untersuchung an, in deren Folge drei Beamte vom Dienst suspendiert, wegen Mordes angeklagt und im September vor Gericht gestellt wurden. Später wurde noch gegen drei weitere Beamte Mordanklage erhoben.

Inhaftierung aus politischen Gründen

Auf der Grundlage einer im Dezember 2000 vorgenommenen Ergänzung des Gesetzes über nationale Sicherheit von 1999 nahmen die Behörden im Berichtsjahr politische Gegner, Rechtsanwälte, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten in Haft. In seiner neuen Fassung erlaubte das Gesetz den Sicherheitsdiensten, jeden der »Verschwörung gegen den Staat« Verdächtigen ohne Anklage oder Gerichtsverfahren 123 Tage lang festzuhalten. Dies konnte auch mehrmals erfolgen. Im Oktober wurden einige politische Gefangene auf freien Fuß gesetzt und die gegen sie erhobenen Anklagen zurückgenommen.

Im März wurden acht inhaftierte Mitglieder der Nationalen Demokratischen Allianz (National Democratic Alliance – NDA) , einem Bündnis von Oppositionsparteien, wegen »Verschwörung gegen den Staat« unter Anklage gestellt. Ihre Verhaftung war im Dezember 2000 erfolgt, als sie sich mit einem US-Diplomaten trafen. Nach der öffentlichen Ankündigung der Rücknahme der gegen sie erhobenen Anklage durch Präsident al-Bashir kamen sie im Oktober frei. Die Anwälte Ali Mahmoud Hasanain und Ghazi Suleiman, die man wegen ihres Protestes gegen die Festnahme der NDA-Mitglieder gleichfalls im Dezember 2000 verhaftet hatte, wurden bereits im Februar ohne Anklageerhebung wieder auf freien Fuß gesetzt.

Im Februar und in den folgenden Monaten wurden mehrere führende Mitglieder und Anhänger der PNC verhaftet. Die Parteiführer beschuldigte man der »Verschwörung gegen den Staat«, ohne jedoch formell Anklage zu erheben. Am 1. Oktober gab die Regierung die Rücknahme der gegen sie erhobenen Beschuldigungen bekannt. Daraufhin kamen alle bis auf Hassan al-Turabi frei. Mindestens 13 PNC-Anhänger wurden bereits am 2. Oktober bei einer politischen Veranstaltung erneut festgenommen. Am Jahresende befanden sie sich nach wie vor ohne Anklage oder Verfahren in Haft.

Im März wurde Nageeb Nagmeldin el Toum, der Direktor des Amal-Zentrums für die Rehabilitation der Opfer körperlicher und mentaler Traumata, für mehr als zwei Wochen in Haft genommen. Außerdem beschlagnahmte man Gegenstände aus seinem Besitz und seine ärztlichen Unterlagen. Faisal el Bagir, ein Mitarbeiter des Amal-Zentrums, wurde zwölf Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Beide kamen ohne Anklageerhebung wieder frei. Im Dezember erhielt Nageeb Nagmeldin el Toum die beschlagnahmten Gegenstände und Akten zurück.

Die Mitglieder der Kommunistischen Partei Youseif Husein und Abbas Mohamed al Tahir, die im Oktober verhaftet wurden, befanden sich am Jahresende weiterhin ohne Kontakt zur Außenwelt im Gefängnis.

Journalisten, die sich kritisch über den Bürgerkrieg oder die Politik der Regierung äußerten, wurden von den Sicherheitsdiensten bedroht und mussten mit ihrer Verhaftung rechnen. In Privatbesitz befindliche Zeitungen und Zeitschriften wurden vor dem Erscheinen zensiert.

Albino Okieny, der Chefredakteur der privaten Zeitung Khartoum Monitor, und die Journalisten Alfred Taban und Nhyal Bohl wurden wiederholt für kurze Zeit festgenommen und verhört, so zum Beispiel im Oktober und November wegen mehrerer Artikel, in denen sie die Regierung kritisiert hatten. Nach der Anklageerhebung wegen »Aufstachelung zum Hass gegen den Staat« gelangten sie gegen Kaution vorläufig wieder auf freien Fuß. Das Verfahren gegen sie hatte am Endedes Berichtsjahres noch nicht begonnen.