ai: Jahresbericht Sudan 2002
amnesty international
Jahresbericht 2002
SUDAN
Amtliche Bezeichnung: Republik Sudan
Staats- und Regierungschef: Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Hauptstadt: Khartum
Einwohner: 31,8 Millionen
Amtssprache: Arabisch
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Auch im Berichtsjahr fielen dem seit 18 Jahren andauernden Konflikt zwischen
der Regierung und den mit ihr verbündeten Kräften auf der einen und
der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (Sudan People's Liberation Army
SPLA) auf der anderen Seite unbewaffnete Zivilisten zum Opfer, oft durch wahllose
Bombardierung oder gezielte Angriffe der Regierungstruppen und der mit ihnen
verbündeten Milizen. In einem Klima der Straflosigkeit begingen in den
umkämpften Gebieten alle Konfliktparteien Menschenrechtsverstöße
wie willkürliche und summarische Hinrichtungen, Folterungen, Entführungen,
sexuelle Gewalt gegen Frauen und Zwangsrekrutierungen von Kindern. Zehntausende
von Menschen wurden aus ihren Wohnorten vertrieben und waren vom Hungertod bedroht,
da der Nachschub an Hilfsgütern angesichts der unsicheren Lage ins Stocken
geriet. Aus den von den Regierungstruppen kontrollierten Gebieten gab es Berichte
über die Folterung von Häftlingen durch Angehörige der Sicherheitskräfte
sowie über Todesfälle infolge exzessiver Gewaltanwendung gegen Demonstranten.
Oppositionelle wurden willkürlich festgenommen und für lange Zeiträume
ohne Anklageerhebung in Haft gehalten, Rechtsanwälte, Journalisten und
Menschenrechtsaktivisten schikaniert und eingeschüchtert. Die Einschränkungen
der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie des Rechts auf freie Meinungsäußerung
bestanden unvermindert fort. Im Jahr 2001 wurden Berichten zufolge 26 Todesurteile
verhängt und mindestens drei Hinrichtungen durchgeführt.
Hintergrundinformationen
Triebkraft des Bürgerkriegs war weiterhin das Streben nach der Kontrolle
über die Ölfelder in den Provinzen Oberer Nil und Südlicher Blauer
Nil. Die SPLA griff die mit Unterstützung der Regierung installierten Förderanlagen
an, während die Regierungstruppen ihre Luftangriffe intensivierten und
die mit der Regierung verbündeten Milizen gegen die Zivilbevölkerung
vorgingen offensichtlich mit dem Ziel, sie aus den potenziellen Ölfördergebieten
zu vertreiben. Regierung wie SPLA unterstützten weiterhin die Milizen des
Nomadenvolks der Nuer unter anderem mit Waffen. Dies führte nicht nur zu
einem Anstieg der Kämpfe zwischen den verschiedenen Gruppierungen, sondern
auch der ethnischen Spannungen und der Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung.
Als im Mai mehrere Kommandanten der Demokratischen Volksfront des Sudan / Verteidigungskräfte
(Sudan People's Democratic Front / Defence Force) eine Vereinbarung mit der
SPLA unterzeichneten, kam es zur Spaltung dieser wichtigsten bewaffneten Gruppierung
der Nuer.
Auf der internationalen Bühne traf der Sudan wieder auf mehr Akzeptanz.
Die Europäische Union setzte ihren Dialog mit der sudanesischen Regierung
fort, und im Mai wurde der Sudan in die Menschenrechtskommission der Vereinten
Nationen gewählt. Die Regierung verurteilte die Anschläge vom 11.
September in den USA und ließ Berichten zufolge auf Wunsch der US-Behörden
Verdächtige im Sudan verhaften. Am 28. September hob der UN-Sicherheitsrat
die Sanktionen gegen den Sudan auf. Die US-Regierung legte zwar bei dieser Abstimmung
kein Veto ein, verlängerte aber die 1989 verhängten bilateralen Sanktionen
um ein weiteres Jahr und ergriff erneut Maßnahmen, um die Bürgerkriegsparteien
an den Verhandlungstisch zu bringen.
Wahllose Bombenangriffe gegen die Zivilbevölkerung
Aus den Provinzen Oberer Nil, Südlicher Blauer Nil, Bahr el-Ghazal, Süd-Kordofan
und aus der Äquatorprovinz wurde von mehr als 100 Luftangriffen berichtet,
denen Zivilisten zum Opfer fielen. Der Abwurf der Bomben erfolgte von Hand aus
Kampfhubschraubern oder aus dem Heck von in großer Höhe fliegenden
Flugzeugen. Ein Bemühen, zwischen militärischen und zivilen Zielen
zu unterscheiden, war nicht erkennbar. So wurden Wohnhäuser und Gesundheitszentren
zerstört und Hilfsmaßnahmen behindert.
Im Januar und Februar wurden die von der SPLA kontrollierten Gebiete in der
Provinz Südlicher Blauer Nil bombardiert. Beim Abwurf von vier Bomben auf
Kurmuk am 11. Januar wurden drei Zivilisten getötet und ein Krankenhaus
beschädigt, und Mitarbeiter einer humanitären Hilfsorganisation mussten
vorübergehend evakuiert werden. In Yabus forderte am gleichen Tag der Abwurf
von zwölf Bomben drei Todesopfer unter der Zivilbevölkerung, außerdem
wurde ein für ein Frauenprojekt bestimmtes Gebäude beschädigt.
Beim Abwurf von sechs Bomben auf Malual Kon am 26. November wurden Berichten
zufolge zwei Zivilisten getötet. Drei Bomben, die östlich von Malval
Kon zwischen Malhualbai und Madhol niedergingen, forderten zwei weitere zivile
Todesopfer.
Ungesetzliche Tötung von Zivilisten
Regierungstruppen wie Einheiten der bewaffneten Opposition waren für die
ungesetzliche Tötung von Zivilisten verantwortlich.
Im Januar fielen Berichten zufolge regierungstreue Einheiten in vier Dörfer
in der Nähe von Guelguk in der Provinz Südlicher Blauer Nil ein, um
deren Einwohner zu vertreiben und die Errichtung von Ölförderanlagen
zu ermöglichen. Dabei sollen in Dhowanyawa mindestens elf und in Tenykak
weitere zwölf Zivilisten ums Leben gekommen sein. Die Opfer waren Dorfbewohner,
die zu fliehen versuchten und von den Angreifern verfolgt und erschossen wurden,
darunter auch sechs alte Menschen und sieben Kinder.
Bei einer groß angelegten Offensive gegen die von der SPLA kontrollierten
Gebiete in den Nuba-Bergen im Mai gingen die Regierungsstreitkräfte Berichten
zufolge aus der Luft und mit Bodentruppen gegen zivile Ansiedlungen vor. Dabei
sollen in drei Dörfern in der Nähe von Heiban Zivilisten getötet,
Wohnhäuser und Scheunen geplündert und niedergebrannt worden und in
Karda zwei alte Menschen in ihrem von Soldaten in Brand gesteckten Haus ums
Leben gekommen sein.
Im November wurde der Richter Mulana Agustinho al Nur Shamila in seinem Haus
in Kumo getötet, Berichten zufolge von Angehörigen der paramilitärischen
Volksverteidigungskräfte (Popular Defence Forces PDF).
Vertreibungen
Zehntausende von Menschen wurden durch Operationen der Regierungstruppen beziehungsweise
von Rebelleneinheiten in den Provinzen Oberer Nil und Bahr el-Ghazal sowie durch
Offensiven der Regierungstruppen in den Nuba-Bergen und in der Provinz Südlicher
Blauer Nil zur Flucht gezwungen. Wegen der bewaffneten Auseinandersetzungen
und weil die Regierung keine Hilfsflüge in umkämpfte Gebiete zuließ,
waren sie jedoch für Hilfsorganisationen unerreichbar.
In den umkämpften ölreichen Gebieten der Provinzen Oberer Nil und
Südlicher Blauer Nil flüchteten Zehntausende Menschen vor den Angriffen
der Regierungskräfte und Rebelleneinheiten. Nachdem ihre Angehörigen
getötet oder verwundet, ihre Häuser zerstört, die Ernte vernichtet
und das Vieh getötet oder gestohlen worden war, konnten sich viele von
ihnen nicht mehr selbst versorgen.
Im Mai und im Juni wurden nach Schätzungen der Vereinten Nationen durch
Angriffe der SPLA auf die von den Regierungstruppen kontrollierten Städte
Raga und Deim Zubeir in der Provinz Bahr el-Ghazal bis zu 50 000 Menschen aus
ihren Wohnorten vertrieben. Viele flohen in die Provinz Süd-Darfur, die
unter einer großen Dürre litt. Andere blieben ungeachtet der Gefahr
von Angriffen durch Bodentruppen und aus der Luft in der Nähe ihres Wohnortes.
Im Oktober bombardierte die Luftwaffe im Rahmen einer Gegenoffensive das Dorf
Mangayath, verhinderte auf diese Weise die Versorgung der 20 000 Menschen, die
dort Zuflucht gesucht hatten, mit Hilfsgütern und zwang die Hälfte
von ihnen erneut zur Flucht.
Übergriffe gegen Frauen und Kinder
Berichten zufolge waren alle Konfliktparteien für die Entführung
und Vergewaltigung von Frauen und Kindern sowie für die Zwangsrekrutierung
männlicher Jugendlicher verantwortlich.
Zwischen April und Juni sollen Frauen und Mädchen, die in der Provinz
Oberer Nil zu Fuß auf der Landstraße unterwegs waren, von Soldaten
entführt und von mehreren gemeinsam vergewaltigt worden sein. Die Atmosphäre
der Angst und fehlende Strafverfolgungsmechanismen sorgten dafür, dass
Vergewaltigungen in der Regel nicht angezeigt wurden. Die PDF und die mit der
Regierung verbündeten Muraheleen -Milizen, die sich aus Angehörigen
der Volksgruppe der Baggara zusammensetzten, hielten Berichten zufolge Frauen
und Kinder, die sie bei Razzien gefangen genommen hatten, unter sklavereiähnlichen
Bedingungen fest und zwangen sie zur Haus- und Feldarbeit. Obwohl die Regierung
1999 einen Untersuchungsausschuss zum Thema Entführung und Tötung
von Frauen und Kindern mit dem Auftrag eingerichtet hatte, Entführte ausfindig
zu machen und zu ihren Familien zurückzubringen, war der Verbleib Tausender
von Frauen und Kindern, die im Verlauf des mittlerweile 18 Jahre währenden
Konflikts verschleppt worden sind, nach wie vor ungeklärt. Auch gegen die
SPLA und ihre Verbündeten wurde der Vorwurf der Entführung und Vergewaltigung
von Frauen und Mädchen erhoben.
Die Entführung einer kenianischen Mitarbeiterin einer Hilfsorganisation
durch PDF-Truppen in der Nähe von Niamlel (Provinz Bahr el-Ghazal) im November
lenkte die öffentliche Aufmerksamkeit auf die vielen Entführungen
entlang der Bahnlinie von Babanusa nach Wau, für die die PDF und die Muraheleen-Milizen
verantwortlich waren. Die entführte Kenianerin wurde nach zwei Wochen wieder
freigelassen.
Die Rechte von Frauen
Im Januar erklärte Präsident al-Bashir Berichten zufolge, sein Land
werde das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung
der Frau nicht unterzeichnen, weil es den sudanesischen Familienwerten widerspreche.
Im selben Monat nahm die Regierung per Erlass ein Verbot körperlich anstrengender
Arbeiten für Frauen ins Arbeitsrecht auf. Einen Erlass aus dem Jahr 2000,
mit dem Frauen untersagt worden war, an öffentlichen Plätzen in Khartum
zu arbeiten, hatte das Berufungsgericht außer Kraft gesetzt. Eine Entscheidung
des Verfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Erlasses
war Ende 2001 noch nicht ergangen.
In der Provinz Khartum schikanierte und misshandelte die Polizei auch im Verlauf
des Berichtsjahres Frauen, um das Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung durchzusetzen, das für Frauen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit,
Verhaltensvorschriften und eine Kleiderordnung vorsah. Für Verstöße
gegen die Bestimmungen des Gesetzes drohten Prügel- und Haftstrafen, die
in Schnellverfahren verhängt wurden.
Folter und grausame Bestrafung
Vermeintliche Oppositionelle wurden von den Sicherheitskräften gefoltert.
Sebit Hassan Ramada wurde nach seiner Verhaftung im Juli in Rodom (Süd-Darfur)
ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und Berichten zufolge über
zwei Wochen lang täglich mit Schlägen misshandelt. Dem am gleichen
Ort und im gleichen Monat verhafteten Haggar Sesingere sollen während seiner
sechswöchigen Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gleichfalls wiederholt
Schläge verabreicht worden sein. Außerdem riss man ihm die Fingernägel
aus.
Die sudanesischen Gerichte verhängten nach unfairen summarischen Verfahren
harte Strafen.
Am 25. und 27. Januar wurde im Kober-Gefängnis in Khartum fünf Männern,
die man des bewaffneten Raubüberfalls für schuldig befunden hatte,
die rechte Hand und das linke Bein amputiert. Bei weiteren 19 ebenfalls zur
so genannten »Kreuz-Amputation« verurteilten Männern war diese
Strafe bis zum Ende des Berichtsjahres noch nicht vollstreckt worden.
Im April wurden in Khartum 56 Christen, darunter sechs Frauen und drei Kinder,
wegen Störung der öffentlichen Ordnung mit je 15 bis 20 Peitschenhieben
bestraft. Ihre Festnahme war während einer Versammlung in einer Kirche
erfolgt, die die Polizei unter Einsatz von Tränengas und scharfer Munition
aufzulösen versuchte. Das Urteil gegen sie erging in einem summarischen
Verfahren, in dem sie keinen Rechtsbeistand erhielten.
Todesstrafe
In Darfur wurden im Dezember drei Männer hingerichtet und 26 Todesurteile
verhängt.
So verurteilte ein Gericht, das nach islamischem Recht verhandelte, die Nicht-Moslemin
Abok Alfa Akok wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigen. Der Prozess verstieß
gegen die internationalen Standards für ein faires Verfahren. Gegen das
Urteil wurde Berufung angekündigt.
Exzessive Gewaltanwendung
Polizei und Sicherheitsdienste setzten bei Verhaftungen sowie zur Auflösung
öffentlicher Versammlungen und Demonstrationen Schlagstöcke, Tränengas
und scharfe Munition ein, wodurch immer wieder Menschen verletzt oder getötet
wurden.
Von einer Untersuchung des tödlichen Schusswaffengebrauchs durch bewaffnete
Polizisten und Angehörige von Sicherheitsdiensten an der Al-Gezira-Universität
in Medani ist nichts bekannt. Im August waren dort die beiden Studenten Mutasim
Mohamed El Hassan und Yahia El Hussain von bewaffneten Polizisten erschossen
und 16 weitere verletzt worden, als es nach gewalttätigen Auseinandersetzungen
zwischen Studenten unterschiedlicher politischer Ausrichtung zu Zusammenstößen
mit der Polizei kam.
Am 24. Mai wurde das Mitglied der Nationalen Volkskongresspartei (Popular National
Congress PNC) , Ali Ahmed al Bashir, in der Nähe seines Hauses von
Sicherheitsbeamten erschossen. Nach einem öffentlichen Aufschrei ordnete
die Regierung eine Untersuchung an, in deren Folge drei Beamte vom Dienst suspendiert,
wegen Mordes angeklagt und im September vor Gericht gestellt wurden. Später
wurde noch gegen drei weitere Beamte Mordanklage erhoben.
Inhaftierung aus politischen Gründen
Auf der Grundlage einer im Dezember 2000 vorgenommenen Ergänzung des Gesetzes
über nationale Sicherheit von 1999 nahmen die Behörden im Berichtsjahr
politische Gegner, Rechtsanwälte, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten
in Haft. In seiner neuen Fassung erlaubte das Gesetz den Sicherheitsdiensten,
jeden der »Verschwörung gegen den Staat« Verdächtigen
ohne Anklage oder Gerichtsverfahren 123 Tage lang festzuhalten. Dies konnte
auch mehrmals erfolgen. Im Oktober wurden einige politische Gefangene auf freien
Fuß gesetzt und die gegen sie erhobenen Anklagen zurückgenommen.
Im März wurden acht inhaftierte Mitglieder der Nationalen Demokratischen
Allianz (National Democratic Alliance NDA) , einem Bündnis von Oppositionsparteien,
wegen »Verschwörung gegen den Staat« unter Anklage gestellt.
Ihre Verhaftung war im Dezember 2000 erfolgt, als sie sich mit einem US-Diplomaten
trafen. Nach der öffentlichen Ankündigung der Rücknahme der gegen
sie erhobenen Anklage durch Präsident al-Bashir kamen sie im Oktober frei.
Die Anwälte Ali Mahmoud Hasanain und Ghazi Suleiman, die man wegen ihres
Protestes gegen die Festnahme der NDA-Mitglieder gleichfalls im Dezember 2000
verhaftet hatte, wurden bereits im Februar ohne Anklageerhebung wieder auf freien
Fuß gesetzt.
Im Februar und in den folgenden Monaten wurden mehrere führende Mitglieder
und Anhänger der PNC verhaftet. Die Parteiführer beschuldigte man
der »Verschwörung gegen den Staat«, ohne jedoch formell Anklage
zu erheben. Am 1. Oktober gab die Regierung die Rücknahme der gegen sie
erhobenen Beschuldigungen bekannt. Daraufhin kamen alle bis auf Hassan al-Turabi
frei. Mindestens 13 PNC-Anhänger wurden bereits am 2. Oktober bei einer
politischen Veranstaltung erneut festgenommen. Am Jahresende befanden sie sich
nach wie vor ohne Anklage oder Verfahren in Haft.
Im März wurde Nageeb Nagmeldin el Toum, der Direktor des Amal-Zentrums
für die Rehabilitation der Opfer körperlicher und mentaler Traumata,
für mehr als zwei Wochen in Haft genommen. Außerdem beschlagnahmte
man Gegenstände aus seinem Besitz und seine ärztlichen Unterlagen.
Faisal el Bagir, ein Mitarbeiter des Amal-Zentrums, wurde zwölf Tage lang
ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Beide kamen ohne Anklageerhebung
wieder frei. Im Dezember erhielt Nageeb Nagmeldin el Toum die beschlagnahmten
Gegenstände und Akten zurück.
Die Mitglieder der Kommunistischen Partei Youseif Husein und Abbas Mohamed
al Tahir, die im Oktober verhaftet wurden, befanden sich am Jahresende weiterhin
ohne Kontakt zur Außenwelt im Gefängnis.
Journalisten, die sich kritisch über den Bürgerkrieg oder die Politik
der Regierung äußerten, wurden von den Sicherheitsdiensten bedroht
und mussten mit ihrer Verhaftung rechnen. In Privatbesitz befindliche Zeitungen
und Zeitschriften wurden vor dem Erscheinen zensiert.
Albino Okieny, der Chefredakteur der privaten Zeitung Khartoum Monitor, und
die Journalisten Alfred Taban und Nhyal Bohl wurden wiederholt für kurze
Zeit festgenommen und verhört, so zum Beispiel im Oktober und November
wegen mehrerer Artikel, in denen sie die Regierung kritisiert hatten. Nach der
Anklageerhebung wegen »Aufstachelung zum Hass gegen den Staat« gelangten
sie gegen Kaution vorläufig wieder auf freien Fuß. Das Verfahren
gegen sie hatte am Endedes Berichtsjahres noch nicht begonnen.